Suche

Produktauswahl

Newsletter

Wollen Sie rechtzeitig über neue Posten und Preissenkungen informiert werden?

Email:

Über Xsellent

Sie suchen z.B. gebrauchte Notebooks und Laptops, günstige Server, Computer und PC? Bei Xsellent können Sie nicht nur PCs, Notebooks und Server kaufen, sondern finden auch weitere interessante Schnäppchen aus dem IT und TK Bereich. Beliefert werden ausschließlich Fachhändler und Geschäftskunden. Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mwst.

Anbieter-Information: preo Software AG

Allgemeine Geschäftsbedingungen von preo Software AG

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

  

 

 

 

 

 

Liefer- und Verkaufsbedingungen der Firma

preo Software AG, Oelstorfer Landstr. 19, 21376 Salzhausen

§ 1 Geltung

1. Die hier aufgeführten Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen

der preo Software AG, Oelstorfer Landstr. 19, 21376 Salzhausen (nachfolgend preo genannt)

und dem Käufer.

2. Es werden keine abweichenden Vertragsbedingungen des Käufers durch preo anerkannt, falls

dies nicht ausdrücklich mit preo vereinbart wird.

3. Diese AGB finden auch in allen künftigen Verträgen zwischen preo und dem Käufer

Anwendung, auch wenn bei späteren Geschäften nicht mehr auf sie Bezug genommen wird.

§ 2 Vertragsabschluss

1.

 

Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn ein Auftrag von uns bestätigt oder wenn mit dessen

Ausführung unsererseits begonnen wird.

2.

 

Alle unsere Angebote verstehen sich freibleibend.

§ 3 Software

1.

 

Alle von preo vertriebenen Softwareprodukte werden in der Form vertrieben, wie sie preo

vorliegen. Der Umfang der mit den Produkten übertragenen Nutzungsrechte richtet sich

nach den Produkt-Nutzungsrechten des jeweiligen Softwareherstellers.

2.

 

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass für die Lieferung der Softwareprogramme

über die Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen hinaus die mit der jeweiligen Software

verbundenen Produkt-Nutzungsrechte des jeweiligen Herstellers Anwendung finden; diese

können jederzeit bei preo erfragt werden.

§ 4 Preise

1.

 

Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich alle angegebenen Endpreise in EURO / €

zuzüglich der jeweils gesetzlich geltenden Mehrwertsteuer. Porto und Versandkosten

kommen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen worden ist, noch hinzu. Mit

dem Erscheinen neuer Preislisten verlieren alle vorherigen Preislisten ihre Gültigkeit.

2.

 

Die vereinbarten Preise beinhalten keine Installation, Einweisung oder sonstige

Nebenleistungen. Serviceleistungen und Hilfen bei der Installation werden von preo nicht

erbracht. Für sämtliche mit dem Betrieb der Softwareprogramme betreffende

Fragestellungen ist allein der Käufer verantwortlich.

3.

 

Die Wahl des Versands bleibt preo vorbehalten. Soweit keine abweichende Vereinbarung

zwischen preo und dem Käufer getroffen worden ist, erfolgt die Lieferung gegen Nachnahme.

4.

 

Soweit die Lieferung auf Rechnung erfolgt, ist die Rechnung von preo innerhalb von 7 Tagen

nach Erhalt der bestellten Softwareprogramme zu begleichen.

5.

 

Gerät der Käufer mit der Zahlung in Verzug, ist preo berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher

Höhe geltend zu machen. Im Falle eines höheren Schadens kann preo diesen ebenfalls

geltend machen.

§ 5 Aufrechnung

Dem Käufer steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn die geltend gemachte

Gegenforderung rechtskräftig festgestellt oder von preo unbestritten gestellt worden ist.

§ 6 Zurückbehaltungsrecht

Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist nur zulässig, soweit der geltend gemachte

Gegenanspruch aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 7 Lieferung

1.

 

Wir sind im kaufmännischen Verkehr zu Teillieferungen berechtigt.

2.

 

Wenn wir aus von uns zu vertretenen Gründen in Verzug geraten und dieser nicht auf

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht, so ist Schadensersatzhaftung im Fall

gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

3.

 

Nachdem wir in Verzug geraten sind, ist der Käufer nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn

er nach Verzugsbeginn schriftlich eine angemessene Nachfrist setzt und gleichzeitig für den

Fall der Nichtlieferung innerhalb der Frist seinen Rücktritt ankündigt.

4.

 

Nachdem der Käufer in Annahmeverzug kommt oder seine Mitwirkungspflichten verletzt hat,

sind wir unbeschadet weitergehender Ansprüche dazu berechtigt, den uns entstandenen

Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen. Vom Zeitpunkt des

Annahmeverzugs an geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der

Kaufsache auf den Käufer über.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

1.

 

An allen von uns gelieferten Waren behalten wir uns das Eigentum vor. Im kaufmännischen

Verkehr geht das Eigentum an der Kaufsache erst beim Eingang aller Zahlungen aus der

laufenden Geschäftsbeziehung mit dem Käufer über.

2.

 

Solange das Eigentum nicht an den Käufer übergegangen ist, ist dem Käufer die Verpfändung,

Sicherheitsübereignung oder Überlassung der Vorbehaltsware auf dem Tauschweg

untersagt. Lediglich eine Weiterveräußerung im Rahmen eines ordnungsgemäßen

Geschäftsganges ist erlaubt. Veräußert der Käufer die Ware, so tritt er bereits jetzt bis zur

Tilgung seiner Kaufpreisforderung gegen den Abnehmer seinen Zahlungsanspruch in voller

Höhe an uns ab. Wir sind berechtigt, alle Auskünfte und Unterlagen einzufordern, die zum

Einzug nötig sind.

3.

 

Werden Forderungen des Käufers im kaufmännischen Verkehr aus der Weiterveräußerung

unserer Vorbehaltsware in ein Kontokorrent aufgenommen, so tritt uns der Käufer bereits

jetzt seinen Zahlungsanspruch in Höhe des jeweiligen und des anerkannten Saldos ab und

zwar in Höhe unserer Forderung gegen den Käufer.

§ 9 Mängelhaftung und Gewährleistung

1.

 

Im Falle eines Mangels des Liefergegenstandes gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Eine

Abtretung dieser Ansprüche an Dritte ist nicht zulässig.

2.

 

preo haftet unbeschränkt, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit

beruht. Ferner haftet preo für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten,

deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von

Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst

ermöglicht und auf die der Käufer vertraut. In diesem Fall haftet preo jedoch nur für den

vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. preo haftet nicht für die leicht fahrlässige

Verletzung anderer als der vorstehend genannten Pflichten.

3.

 

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper

und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit

eines Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem

Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

4.

 

Soweit die Haftung von preo ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die

persönliche Haftung von Angestellten, Arbeitnehmern, Vertretern oder Erfüllungsgehilfen.

5.

 

Der Käufer hat offensichtliche Mängel innerhalb von zwei Wochen und verdeckte Mängel

innerhalb von 6 Monaten nach Rechnungsdatum anzuzeigen. Die im kaufmännischen

Verkehr geltenden Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§377 und 378 HGB bleiben

hiervon unberührt. Bei Erteilung einer Mängelrüge ist der Käufer verpflichtet, uns zu

beschreiben, auf welche Weise und unter welchen Umständen dieser Fehler eingetreten ist.

6.

 

Im kaufmännischen Verkehr berühren die Mängelrügen die Fälligkeit des

Kaufpreisanspruches nicht, außer wenn sie rechtskräftig festgestellt oder von preo schriftlich

anerkannt wurden.

§ 10 Datensicherung

Datensicherung ist Sache des Käufers. Für jedweden Datenverlust haften wir nicht.

§ 11 Datenschutz

1. preo verpflichtet sich, die einschlägigen gesetzlichen Datenschutzvorgaben, insbesondere das

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zu beachten.

2. Soweit der Käufer personenbezogene Daten an preo übermittelt, werden diese ausschließlich

zum Zwecke der Vertrags- und Auftragserfüllung verwendet.

§ 12 Erfüllungsort, Gerichtsstand

1.

 

Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für den Gerichtsstand wird Hamburg

vereinbart.

2.

 

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 13 Sonstige Vereinbarungen

1. Sämtliche Vereinbarungen sowie etwaige ergänzende oder abweichende Vereinbarungen

bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses

Schriftformerfordernisses.

2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam

sein oder werden, so ist die Gültigkeit der übrigen Bedingungen davon nicht betroffen. An

die Stelle der nichtigen Bestimmungen treten die rechtsgültigen Bestimmungen, die die

Parteien im Zweifelsfalle bei Kenntnis der Rechtslage zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses

unter Berücksichtigung von Sinn und Zweck dieser Bedingungen getroffen hätten, um den

erstrebten wirtschaftlichen Zweck herbeizuführen.